Informationen
über den „Fall Dr. Alexander“
zusammengestellt von Franz J.T.
Lee, Kapstadt, z.Zt. Tübingen
Pandemonium
Electronic Publications, Mérida, Venezuela, 2002.
Copyright 2002, Franz J.T. Lee, All Rights Reserved.
Inhalt
Regelwidrigkeiten
im Prozeßverlauf
Auf der
Strafinsel Robben Island
Die
Zusammenstellung soll lediglich einen kurzen Überblick über die
bisherigen
Vorgänge im Prozeß gegen Dr. Alexander u.a. geben. Sie erhebt keinerlei
Anspruch auf Vollständigkeit. 1.4.1964.
Am
12.7.63 wurde Dr. N.E. Alexander aufgrund des 90-Tage-Gesetzes
verhaftet (siehe
Seite 2). Am 17.10.63 berichtet die „Cape Times“:
„Elf
angeklagt wegen Planung einer
Revolution! Gegen Dr. N.E. Alexander, einen nichtweissen
Wissenschaftler und 10
weitere Personen wird am 4.11.63 Anklage erhoben werden, sich
verschworen zu
haben, die südafrikanische Regierung durch gewaltsame Revolution,
Guerillakrieg
und Sabotage zu stürzen. Außerdem werden sie angeklagt, den Diebstahl
von
Waffen und Munition der südafrikanischen Streitkräfte und der Polizei
heimlich
geplant zu haben... Es handelt sich um Neville E. Alexander, Don J.W.
Davis,
Marcus Solomons, Elizabeth von der Heyden, Fikele C. Bam, Lionel D.
Davis,
Leslie von der Heyden, Dorothy Alexander, Dulci E. September, Doris von
der
Heyden und Gordon F. Hendricks. Die Hauptanklage lautet auf Sabotage.
Es wird
behauptet, daß die Angeklagten in der Zeit vom 1. April 62 bis zum 12.
Juli 63
auf Treffen und Versammlungen in Crawford, Lansdowne ect. sich
verschworen
haben, Akte zu begehen, die die Sicherheit der Öffentlichkeit und die
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in Gefahr gebracht hätten. Sie
sollen
sich außerdem miteinander und mit anderen verschworen haben, die
Regierung
durch eine gewaltsame Revolution, Guerillakrieg und Sabotage zu
stürzen. Dabei
wären Menschen getötet und ermordet und Staatseigentum beschädigt und
zerstört
worden.“
Als
erster Zeuge der Anklage wurde Leutnant S.E. Sauerman vernommen, der am
12.7.63
Alexander verhaftet hatte. Die Zeitung Cape Argus berichtete: „Leutnant
Sauerman sagte, daß er am 12.7. dieses Jahres in das Haus Sandhurst in
der
Swissroad 8 in Landsdowne ging, wo Dr. Alexander auf sein Klopfen an
der Tür
öffnete. Alexander bat ihn ins Schlafzimmer, da er im Wohnzimmer
Freunde zu
Besuch hatte. „Ich sagte ich würde seine Freunde gerne sehen, und er
nahm mich
ins Wohnzimmer mit,“ sagte der Leutnant aus. „Um den Tisch saßen ein
weiterer
der Angeklagten, Ian Leslie von der Heyden, und zwei weitere
nicht-weiße
Männer, Reginald Franke und Gerald Giose. Eine halbe Flasche Brandy und
eine
Flasche Wein standen auf dem Tisch, auf dem sich auch ein Buch mit dem
Titel
„Die rote Arme von China“ befand“. In einem verschlossenen Schränkchen
fand er
eine Anzahl von Büchern, Schriften und Dokumenten. Dann teilte er
Alexander
mit, daß er ihn nach dem „Supression of Comunism Act“ verhafte.
Leutnant
Sauerman legte dann als Beweisstücke mehrere Bücher vor: „Strategische
Probleme
im Guerillkrieg gegen die Japaner“ von Mao Tse Tung, „Die Pariser
Kommune“ von
Lenin. „Yu Chi Chan Guerillakrieg“ von Mao Tse Tung, zwei Exemplare
eines
Buches mit dem Titel „Partisanenkriegsführung”. Alle diese Gegenstände
hatten
sich in einem Umschlag mit der Anschrift „Herrn Dr. N. Alexander“
befunden...
Leutnant Sauerman legte außerdem die folgenden Gegenstände vor, die
nach seiner
Aussage ebenfalls in dem Schränkchen gefunden worden waren: ein Buch
mit dem
Titel „Wann und Wo und Warum die National Liberation Front gegründet
wurde“,
ein handgeschriebener Aktenbogen mit der Überschrift „Kurzbericht über
Tätigkeiten in Südwestafrika“, ein weiterer mit der Überschrift
„Bedingungen
für den Sieg“, vier handgeschriebene Folio-Blätter mit der Überschrift
„NLF-Arbeit in den Städten“. Weiter fanden sich handgeschriebene
Berichte über
Folter in Südafrika“ und „Entscheidungen der internationalen
Exekutive“, sowie
ein maschinengeschriebener Bericht mit der Überschrift „Poquo - wir
stehen
alleine“.“ Um diese „Beweise“ ins Gerichtsprotokoll aufnehmen zu
lassen, begann
die Staatsanwaltschaft mit der Verlesung dieser Bücher, Schriften und
Berichte.
Einige Teile aus Che Guevaras Buch „Über den Guerillakrieg“ wurden in
der
südafrikanischen Presse wiedergegeben und auf diese Weise
wahrscheinlich zum
ersten Mal in Südafrika bekannt.
Im
Kreuzverhör durch die Verteidigung am 14. November mußte Sergeant J.P.
van Wyk,
der die Wohnung Alexanders durchsucht hatte, zugeben, daß er dort
hunderte von
Büchern gefunden habe, er weigerte sich jedoch, anzugeben, wieviel
davon
politischen Inhalts gewesen seien (es waren nämlich nur die von der
Polizei
beschlagnahmten). Aus der Zeitschrift „Liberation“, dem offiziellen
Organ der
NLF, wurden von der Anklage u.a. folgende Passagen verlesen:
„Wann
nimmt ein Staat Zuflucht zu Folter, um Informationen über subversive
Tätigkeiten der Unterdrückten zu erhalten? Die Antwort ist sehr
einfach: Wenn
dieser Staat mit dem Rücken an der Wand steht, wenn er um seine nackte
Existenz
kämpft. Das ist die Lage in dem von Weißen beherrschten Südafrika
heute. Als
die General Law Amendment Bill gesetzt wurde, wurde die Folter in
Südafrika
legalisiert. Das wirkt natürlich überraschend. Es ist längst bekannt,
daß die
Folter gegenüber Gefangenen, kriminellen wie politischen, zur Erlangung
von
Informationen angewendet wurde. Doch mußte dies in einer Weise
geschehen, daß
die Gerichte und die Öffentlichkeit davon nichts erfuhren. Heute hat
sich die
Lage geändert. Eine Person kann für 90 Tage zum Zweck der Befragung in
Haft
gehalten werden, ohne je dem Gericht vorgeführt zu werden. In der
Realität
bedeutet das unbegrenzte Zeit für die Folter....
Während
der algerischen Revolution benutzten die Franzosen die brutalsten
Methoden der
„Überredung“, um von ihren Gefangenen Informationen über die Aktivität
der FLN
zu erhalten. Diese brutalen Methoden wurden immer mehr intensiviert, je
weiter
der Kampf fortschritt. Wir in Südafrika können und müssen auf eine
ähnliche
Behandlung durch die Polizei und die Armee gefaßt sein. Schon 1959
wurden zwei
hohe Armeeoffiziere und ein Polizeioffizier nach Algerien geschickt, um
die
Methoden zu studieren, die die Franzosen im Krieg gegen die Algerier
anwendeten.“ (Liberation, Heft 3)
Dann
kam es zur Vernehmung von Polizeispitzeln. Nach dem Bericht der Cape
Argus
wurde der farbige Polizist Jacobus Kotzee eigens wieder in die Polizei
aufgenomnen, um in deren Auftrag Pfarrer Davis zu überwachen. Cecil
Dempster,
der nächste Zeuge, nahm im Auftrag der Polizei Kontakt mit Dr.
Alexander auf.
Die Verteidigung konnte dem Zeugen Widersprüche nachweisen. Es stellte
sich
sogar heraus, daß die Polizei Dempster angewiesen hatte, wenn es nötig
sein
sollte, einen Meineid zu schwören. (Cape Argus, 20.11.63)
Die
Aussagen der Kronzeugen geben ein Bild von den Methoden, mit denen die
Anklage
sie zu Aussagen gegen die Angeklagten zwang. Cape Times vom 7.12.63
berichtet
von der Vernehmung des Mister X, dessen Namen die Presse nicht
veröffentlichen
durfte. Die Verteidigung: „Warum haben Sie sich zunächst geweigert, für
die
Anklage auszusagen?“ - Mr. X: „Ich wurde nach einer Heft von 28 Tagen
(nach dem
90-Tage-Haft-Gesetz) freigelassen. Jeder weiss, warum die Polizei einen
Gefangenen vorzeitig freiläßt - weil er ausgesagt hat.
Ich hatte ein Höllenleben draußen. Meine Freunde quälten
mich mit Fragen und brandmarkten mich als Verräter. Sie fragten mich,
warum ich
gegenüber der Polizei ausgesagt habe und nannten mich einen Mann der 5.
Kolonne.“ Die Verteidigung: „Warum sagten Sie nicht für die Anklage
aus, als
sie zum ersten mal den Zeugenstand betraten?“- Mr. X: „Ich schaute in
die
Zuschauergalerie und sah dort meine Freunde. Ich wusste, es würde
wieder
losgehen, und ich konnte nicht als Zeuge aussagen. Ich konnte einfach
nicht.“
Mr. X sagte, daß er, kurz nachdem er die Zeugenaussage verweigert habe,
der
Sabotage angeklagt, und vom Magistratsgericht wieder in die Haft
zurückgeschickt worden sei. Aber am gleichen Tag, an dem er angefangen
habe vor
dem Obersten Gericht auszusagen, sei die Anklage gegen ihn
zurückgezogen
worden.
Zuvor
hatte er im Kreuzverhör durch die Verteidigung gesagt, daß er der Group
Areas
Act (Gesetz zur Umsiedlung farbiger Bevölkerungsteile aus „weißen“
Gebieten)
nicht feindselig gegenüberstehe, doch gegen die Job Reservation sei
(Vorbehaltung zahlreicher Facharbeiterberufe für Weisse). „In Bonter
Heuvel
haben wir neue Häuser und bessere Lebensbedingungen. Aber die Job
Reservation
ist eine Unterdrückung der Mischlinge.“ Die Verteidigung: „Auf welche
Weise
wird nach Ihrer Ansicht die Mischlingsbevölkerung von dieser
Unterdrückung
befreit werden?“ - „Ich glaube, daß die Zeit allein uns Freiheit
bringt.
Manches wird schon anders. Es geht langsam. Aber man kann nicht heute
einen
Baum pflanzen und morgen die Frucht ernten.“ Mr. X beschrieb die Job
Reservation als „Albdruck.“ Er sagte, er sei in seinem Beruf seit 18
Jahren
tätig, und habe oft Weißen zeigen müssen, was sie zu tun hätten. „Aber
ich darf
nicht an dieser oder jener Maschine arbeiten, wegen der Job
Reservation, und
obwohl ich mehr weiß als manche Weiße, werde ich schlechter bezahlt.“ -
Die
Verteidigung: „Sind Sie verbittert und enttäuscht?“ -“Nein. Ich habe
einen sehr
guten Chef. Am Ende des Jahres geh’ ich zu ihm und bitte um mehr
Bezahlung für
die Arbeit. Wir diskutieren darüber, und wenn die Profite gut waren,
bekommen
wir mehr Geld. Es wird immer in dieser Weise des bescheidenen Fragens
getan.“
Er gab zu, daß er manchmal „Verzweiflung“ empfinde, und mit anderen die
Möglichkeit diskutiere, die Dinge durch Boykottmaßnahmen, Streiks und
sogar
Gewalt zu ändern. Über Guerillakriegsführung befragt, sagte Mr. X, daß
er bei
Zusammenkünften, bei denen einige der Angeklagten gewesen seien, ihnen
gesagt habe,
daß der „Bure, Polizist und Farmer“ die besten Guerillakämpfer seien,
und daß
„wir keine Chance gegen sie hätten.“ Ein Freund von Alexander, Reginald
Francke, weigerte sich zunächst, als Zeuge auszusagen, änderte aber auf
das
Versprechen von Straffreiheit hin seinen Entschluß. Er sagte aus, er
habe an
wöchentlichen Zusammenkünften in Alexanders Wohnung teilgenommen und
berichtete
über Einzelheiten der dabei entwickelten Pläne. Nach seiner Aussage
wurde er
freigelassen. (Cape Times, 28.11.63)
Regelwidrigkeiten
im Prozeßverlauf
Am
13. Dezember 1963 vertagte das Gericht die Verhandlung über die
Weihnachtsferien bis zum 3. Februar 1964. Sofort nach Wiederaufnahme
der
Verhandlung wies der Hauptverteidiger Gerald Gordon den
Gerichtsvorsitzenden,
Richter van Heerden, auf eine Regelwidrigkeit hin. Während der 7 Wochen
der
Vertagung wurde Dr. Alexander und die übrigen männlichen Angeklagten
nach der
Gefangnisinsel Robben Island im Atlantischen Ozean vor Kapstadt
gebracht,
wodurch die Verbindung mit ihrem Verteidiger sehr erschwert wurde. Die
Verteidiger baten die Angeklagten um die Beantwortung einer Reihe von
Fragen.
Nachdem die Antworten schriftlich niedergelegt worden waren, hielten
die
Gefängnisbehörden die Papiere 2 Tage zurück und ließen sie dann an die
Angeklagten
zurückgehen. Zu ihrer Überraschung fanden die Angeklagten zwischen den
Papieren
eine neue Seite in der Handschrift eines Vernehmungsoffizieres der
Kapstadter
Sicherheitspolizei, des Sergeanten van Wyk, der zugleich als Zeuge der
Staatsanwaltschaft auftrat. Der Verteidiger Gordon ersuchte um eine
nochmalige
Vorladung dieses Zeugen und nahm ihn ins Kreuzverhör. Der Polizist gab
bereitwillig zu, daß die Seite in seiner Handschrift geschrieben sei
und daß er
sie Mitte Januar abgefaßt habe. Weiter sagte er, seit er die
Angeklagten nach
Robben Island gebracht habe, sei er nicht mehr dort gewesen. Der
Richter fragte
ihn, wo er das Schriftstück zuletzt gesehen habe. „In meinem Büro am
Calidon
Square. „Mr. Gordon macht geltend, daß die von den Angeklagten
verfassten
Schriftstücke von den Gefängnisbehörden 2 Tage lang einbehalten worden
seien,
am 13. und 14. Januar. Dann fragte er: „Haben Sie diese Schriftstücke
gelesen?“
Sergeant van Wyk antwortete kühl: „Welche Schriftstücke?“ Diese
handgeschriebenen Anweisungen der Angeklagten an den Verteidiger.“
„Nein. Mr.
Gordon teilte dem Gericht mit, daß er einen „sehr schwerwiegenden
Rechtsbruch“
(breach of privilege) zu Protokoll geben wolle, der die Verteidigung
ernsthaft
behindert habe. „Wir stellten den Angeklagten eine Reihe von Fragen.
Sie
schrieben mit ihre Antwort und alles was sie schrieben, ist gelesen
worden.“
„Von wem ist es gelesen worden?“ fragte der Richter. „Es ist von den
Gefangnisbehörden unterschrieben, und als es den Angeklagten
zurückgegeben wurde,
fand man dieses Schriftstück darin.“
„Ich
weiss nicht, was dies bezwecken soll“, sagte der Richter, „ich bin
nicht hier,
um herauszufinden, ob die Gefängnisleitung einen Rechtsbruch begangen
hat.
Alles, was ich habe, ist eine einseitige Erklärung seitens der
Verteidigung.“
„Dieses 60 Seiten umfassende Dokument wurde den Angeklagten für 2 Tage
weggenommen“, sagte Mr. Gordon. „Ich nehme an, daß das Dokument in Mr.
van Wyks
Händen war. Wenn er es gesehen hat, so ist das ein schwerwiegender
Rechtsbruch.“ Der Richter wandte sich an den Detektiv. „Bestreiten Sie,
daß Sie
das Dokument gesehen haben?“ „Ich bestreite es.“ Der Richter befragte
den
Sergeanten van Wyk noch einmal über sein Blatt mit Aufzeichnungen. „Sie
sagten,
daß es in Ihrem Büro war, als Sie es zuletzt gesehen haben?“ „Ja, auf
meinem
Tisch.“ Er fügte hinzu, daß gelegentlich Dokumente von Calidon Square
nach
Robben Island gebracht würden. Er wolle nicht andeuten, daß es in
diesem Fall
so war, aber es hätte passieren können. Mr. Gordon sagte: „Wenn das der
Fall
ist, so ist einem gerechten Verfahren die Grundlage entzogen... Das ist
eine
schwerwiegende Regelwidrigkeit. Das kann nicht wieder gutgemacht
werden.“ (Nach
Cape Argus, 5.2.64)
Als
erster der Angeklagten sagte der farbige Lehrer von der Heyden nach der
Wiederaufnahme des Prozesses im Februar 1964 aus. Darüber berichtete
Cape Argus
am 6.2.64: „Von der Heyden sagte aus, daß er in Kapstadt geboren und
zur Schule
gegangen sei und an der Universität von Kapstadt das Baccalaureat und
das
Lehrerdiplom erworben habe. 1961 habe er an der Livingstone-Highschool
zu
lehren begonnen und sei an dieser Schule bis zu seiner Verhaftung am
18.7.63
gewesen. Nach 9 Tagen sei er freigelassen worden, am 10.9.63 wieder
verhaftet
worden.
Über
sein politisches Engagement befragt, sagte er, daß er ein Mitglied der
Non-European Unity Movement und außerdem der Cape Peninsula Students
Union
gewesen sei. Weiter sei er Mitglied in African People’s Democratic
Union of
Southern Africa gewesen. Doch habe er seine Begeisterung für diese
Organisation
verloren, als Ende 1961 Dr. Abrahams und Dr. N. Alexander aus ihr
ausgeschlossen worden seien. Seine Schwester Elizabeth habe ihn Anfang
1963 in
die NLF eingeführt und er sei ein Mitglied der Gruppe
Athlone-Landsdowne
geworden, deren Vorsitzender Dr. Abrahams
gewesen sei. Das Ziel der Organisation sei gewesen, alle Gruppen
innerhalb der „Befreiungsbewegung“ zusammenzubringen. Es habe sich um
eine
Studiengruppe gehandelt, die solche Dinge wie den sozialen und
wirtschaftlichen
Status der Nicht-Weissen und deren Haltung gegenüber ihren
Organisationen
untersuchte. Das am häufigsten auf ihren Zusammenkünften diskutierte
Thema sei
die Beschaffung von Geldmitteln gewesen. „Gewöhnlich waren wir völlig
pleite“.
Es
gab Diskussionen über die Anwendung von Gewalt unter den nicht-weißen
Organisationen. “Das war nichts Neues, jeder sprach darüber.”
Guerillakriegführung sei nur eine von vielen Methoden gewesen, die im
Zusammenhang mit der Erreichung einer Änderung in Südafrika diskutiert
wurden.
Andere Methoden, wie Streiks, Boykottmaßnahmen und Demonstrationen
seien
ebenfalls diskutiert worden.
Mr.
Gordon: “Was sind die Gefühle der Mischlingsbevölkerung im Hinblick auf
die
Unterdrückungsgesetzgebung? Hat sie den Eindruck, daß sie eine
Veränderung
dieser Gesetze mit parlamentarischen Mitteln erreichen kann?” Von der
Heyden:
“Ich würde sagen, die Mehrheit der nicht-weißen Bevölkerung hat den
Gedanken
aufgegeben, eine Änderung mit parlamentarischen Methoden zu erreichen.”
Mr.
Gordon: “Haben die Leute das Gefühl, daß Streiks, Boykotts und
Demonstrationen
wirksam sind?” – “Boykotts sicher und Streiks könnten wirksam sein.” –
“Besteht
ein allgemeines Gefühl, daß Gewalt wirksam sein würde?” – “Die
Einschätzung der
Wirksamkeit von Gewalt ist unterschiedlich. Die Leute sind noch dabei,
sich
eine Meinung zu bilden.”
Von
der Heyden sagte, die Diskussionen auf NLF-Treffen über verschiedene
Werke von
Mao Tse Tung seien rein theoretisch gewesen. Auf die Frage, warum
NLF-Treffen
im Geheimen abgehalten wurden, antwortete von der Heyden:
“Geheimhaltung ist
für die Leute in der Befreiungsbewegung fast eine zweite Natur.”
Aussage
des Hauptangeklagten Dr. Neville Alexander
Am
18. und 19. Februar sagte Dr. Alexander in eigener Sache aus. Es folgen
Auszüge
aus den Originalberichten der „Cape Times“ vom 19. und 20. Februar und
des
„Cape Argus“ vom 19. Februar. „Alexander, aus einem Bündel von Papieren
vorlesend, berichtete dem Gericht, daß sein Interesse für Politik mit
seiner
Immatrikulation an der Universität von Kapstadt im Jahre 1953 begonnen
habe.
„Ich kam zu dem Schluß, daß es meine Pflicht sei, einer für die vollen
politischen Rechte der Nicht-Weißen eintretenden Organisationen
beizutreten.“
Er sagte, 1953 und 1954 seien seine entscheidenden Jahre gewesen. An
der
Universität von Kapstadt habe er sich lebhaft für studentische
Angelegenheiten
interessiert. Bis 1956 sei sein politisches Interesse „sehr ernsthaft“
gewesen;
1956, als das Gesetz zur Durchführung der Apartheid an den
Universitäten dem
Parlament vorgelegt worden sei, habe er die Arena der aktiven Politik
betreten.
Die National Union of South African Students (NUSAS) habe sich dem
Gesetzesvorschlag entgegengestellt und er sei der Cape Peninsula
Students Union
beigetreten, „die sich wie ein Buschfeuer am Kap und in Südafrika
ausbreitete.
Wir traten für ein demokratisches Erziehungssystem ein.“
Er
interessierte sich sehr für andere Organisationen, wie die Teachers’
League und
die Parent-Teachers’ Association, bis er zum weiteren Studium nach
Deutschland
ging (im Oktober 1958). In den ersten neun Monaten in Deutschland
vermied er
es, in Parteipolitik hineingezogen zu werden, doch sei er bald
eingeladen
worden, Vorträge über die Situation in Südafrika zu halten. Von
verschiedenen
Organisationen wurde er zu Vorträgen eingeladen. 1960 kam es zu der
„sinnlosen
Schießerei“ in Sharpeville und ganz Europa habe gegen Südafrika
Stellung
genommen. „Ich fand es schwierig, unsere Rassenpolitik zu verteidigen.
Europaer
riefen nach dem Blut der Weißen, die ihre Abkömmlinge waren.“ Alexander
sagte,
er habe ihren gesagt, die südafrikanische Regierung sei auf eine
Politik
festgelegt, die keinerlei Konzessionen an die Nichtweißen zulasse. „Von
einem
Gefühl der Hingabe gegenüber meinem Volk und meinem Land getrieben,
kehrte ich
1961 nach Südafrika zurück.“ „Das Gefühl tiefer Enttauschung war weit
verbreitet. Die Leute sprachen ganz offen über Revolution.” Zur
Beschreibung
seiner politischen Vorstellungen in dieser Zeit sagte Dr. Alexander, er
habe
den Eindruck gehabt, Südafrika habe sich infolge von Rassismus und
Rassentrennung nicht zu einer wirklichen Nation entwickelt. Der Grund
für den
Mangel an Zivilisiertheit unter den Massen sei, so sagte er, in dem
Mangel an
Entwicklungsmöglichkeiten zu suchen. „In den letzten Jahren sind ihnen
diese
Möglichkeiten systematisch verweigert worden, und die wenigen, die
ihnen noch
geblieben sind, werden ihnen weggenommen“.
Der
Begriff der Revolution schließe nicht die Möglichkeit friedlicher
Veränderungen
aus, doch hänge dies von der Haltung der an der Macht befindlichen
Regierung
ab. „Ich begriff, daß die Massen bald das Vertrauen in passive Methoden
verlieren würden. Die bestehende Regierung war auf eine Politik
festgelegt, die
keine Zugeständnisse in Richtung auf eine Integration erlauben würde.
Was mich
besorgt machte, war, daß Leute, die an Gewaltlosigkeit
glaubten, offensichtlich von Aktivisten
verdrängt wurden.“ Er war Mitglied der African People’s Democratic
Union of
Southern Africa (APDUSA), überwarf sich aber mit den Führern, weil er
sie
kritisierte.... „Dr. Abrahams und ich gründeten den YU Chi Chan Club.
Dr.
Abrahams schlug dies als ein Mittel zum Studium der Einheitsfront und
Revolution vor.“ Verschiedene Bücher wurden dort analysiert. Alexander
sagte,
daß sie sich nicht nur mit Literatur über Guerillakriegführung, sondern
auch
mit anderer Literatur befaßten. Er las dem Gericht eine lange Liste von
Büchern
vor, mit denen sich der Club befaßt hatte. Diese Bücher wurden nicht
benützt,
um eine bestimmte Linie zu propagieren, sondern um einen Gegenstand
objektiv zu
erörtern.“
Dr.
Alexander fuhr fort: „Die Geheimhaltung, mit der der Yu Chi Chan Club
und die
NLF arbeiteten, ist in diesem Prozeß ein Verdachtsgrund gewesen.
Tatsache ist,
daß alle politischen Organisationen des rechtlosen Volks durch die
Umstände
gezwungen sind, ein gewisses Maß an Geheimhaltung zu üben.“ Diese
Geheimhaltung
sei aus der Notwendigkeit zu erklären, die Aufmerksamkeit der
Sicherheitspolizei zu vermeiden. Er fügte hinzu: „Geheimhaltung ist die
Arbeitsweise vieler politischer Organisationen gewesen. Ich könnte das
Beispiel
des Broederbond zitieren (eine Geheimorganisation einflußreicher
burischer
Nationalisten, die Red.). Einige Organisationen haben sich in tiefste
Geheimhaltung gehüllt, aber man hat sie nicht untersucht oder
angeklagt. (Es
wird angenommen, daß der Vorsitzende des Gerichts, Richter van Heerden,
ein
Mitglied des Broederbond ist, die Red.)
Alexander
sagte, der Club habe Bücher über den Guerillakrieg vervielfältigt, weil
zu
jener Zeit die Organisation dieses Problem erörterte. „Die Auswahl von
Büchern
war nicht von irgendwelchen ideologischen Gesichtspunkten diktiert,
auch gab es
keinerlei Versuche, Mitglieder zu überreden, den Guerillakrieg zu
akzeptieren”.
Er
zitierte einen Auszug aus Lenins „Partisanenkrieg“, wo es heißt, daß
die
Partisanenkriegsführung nicht als die einzige Kampfmethode für das
Proletariat
betrachtet werden könne, und sagte dazu: „Nirgendwo in den Schriften
der NLF
wird eine gegenteilige Ansicht vertreten!“ Nach einem Zitat aus einem
Beweisstück, der „Pariser Kommune“ von Lenin sagte Alexander: „Gewalt
ist nach
der Auffassung Lenins nicht der einzige Inhalt und das einzige Ziel
politischer
Kämpfe.“
Die
Diskussion über die Gewaltanwendung sei durch die Sabotageversuche in
Südafrika
angeregt worden; die Bücher über den Guerillakrieg, über die sie
diskutiert
hatten, seien in den Buchläden ohne weiteres zu haben gewesen. „Unsere
allgemeine Einstellung gegenüber dem Guerillakrieg war die, daß es für
den Fall
eines bewaffneten Konflikts zwischen der Regierung und den Massen
notwendig
sei, darüber Bescheid zu wissen.“
Alexander
sagte, er sei gegen Gewalt und Revolutionen, weil ein Volk nach
Gewalttätigkeiten Generationen brauche, um wieder zur Ruhe zu kommen.
Aber obwohl
er dagegen sei, so gebe es doch auch Zeiten, in denen sie notwendig
seien.
Revolution habe immer eine fundamentale Veränderung bedeutet; in der
Geschichte
gebe es genügend Beispiele, daß Revolutionen ohne Gewalttätigkeit
stattgefunden
hätten. Er nannte dem Gericht Beispiele dafür.
Alexander
sagte, er hoffe, daß die Bedingungen von Elend, Furcht und Leiden
beseitigt
werden würden unter denen die Nichtweißen unter einer Regierung zu
leiden
hätten, die die letzte Bastion der weißen Kultur in Afrika zu sein
behauptet,
die aber systematisch die Forderungen der Nichtweißen unterdrücke....
Anschließend drückte er die Hoffnung aus, daß Südafrika ein glückliches
Land
für alle seine Einwohner jeder Überzeugung werden würde.“
Die
Urteilsverkündung am 15. April 1964
Der
Richter van Heerden „erklärte die Angeklagten für schuldig,
Sabotageverbrechen
in Form der Vorbereitung zum Staatsumsturz mit gewaltsamen Mitteln
begangen zu
haben’’ (nach Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. April 1964).
Folgende
Strafen wurden ausgesprochen: 10 Jahre Gefängnis Dr. Alexander, Pfarrer
Don
Davis, Marcus Solomons , Elizabeth van der Heyden, Fikele Bam; 7 Jahre
Gefängnis: Lionel Davis und Gordon Hendricks; 5 Jahre Gefängnis: Leslie
van der
Heyden, Dulcie September, Dorothy Alexander, Doris van der Heyden.
Auf
der Strafinsel Robben Island
Sogleich
nach dem Urteil wurden Alexander und seinen männlichen Mitverurteilten
die
Köpfe kahlgeschoren. Sie wurden auf die Felseninsel Robben Island
gebracht, die
etwa 10 km von Kapstadt entfernt im Atlantik liegt und als völlig
ausbruchsicher gilt. Kein Schiff darf näher als 1600 m an sie
heranfahren. Auf
der Insel werden etwa 1000 farbige politische Häftlinge neben einigen
100
kriminellen gefangen gehalten, u.a. der Generalsekretär des African
National
Congress, Nelson Mandela, der im Juni zu lebenslänglichem Gefängnis
verurteilt
worden war, und der Führer des Pan-Africanist Congress, Robert Sobukwe,
der
dort nach Verbüßung einer 3jährigen Gefängnisstrafe weiterhin
festgehalten
wird. Im Juli wurde durch mehrere private Briefe in Deutschland
bekannt, daß
Alexander und 2 seiner Freunde von Aufsehern mißhandelt worden sind. In
einem
dieser Briefe heißt es: „10. Juni 1964. Fikele Bam wurde vom
Oberaufseher
angegriffen, getreten und geohrfeigt, weil er beim Essen um eine 2.
Portion
bat. Er berichtete, dieses am nächsten Morgen den Gefängnisbehörden. Es
wurde
ihm geantwortet, er sei ein „Kaffer“ und solle dankbar sein für das
Essen, das
die Gefängnisverwaltung an ihn verschwende. Doch Bam hatte die Absicht,
eine
eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dazu gab man ihm Gelegenheit.
Woche
vom 22.-27.Juni 1964. Dr. Alexander wurde angegriffen. Er wandte sich
gegen die
Art der Leibesvisitation durch die Aufseher. Er wurde am Trommelfell
verletzt.
Anzeige wurde erstattet..... Alle politischen Gefangenen auf Robben
Island
werden automatisch in die niedrigste Kategorie eingestuft, gegen die
Vorschriften. Alle politischen und diejenigen kriminellen Gefangenen,
die nicht
zur Kollaboration bereit sind, erhalten die schwersten Arbeiten,
nämlich die im
Steinbruch zugeteilt. Gruppen von zusammen ankommenden politischen
Gefangenen
werden auseinandergerissen und auf die Zellen von
Gewohnheitsverbrechern
verteilt. Dr. Alexander ist in einer Zelle, die ausschließlich von
kriminellen
Gefangenen belegt ist; er hat sich beklagt, daß er infolge der
Bandenkämpfe
unter diesen Gefangenen seines Lebens nicht mehr sicher sei.
Am
meisten klagen die Gefangenen über Unterernährung. Das Essen ist
schlecht und
nicht ausreichend. Ein Grund dafür ist, daß alle Küchenposten
kriminellen
Gefangenen gegeben werden, die offen grosse Mengen verschieben Die
erschreckendste Folge der Unterernährung ist, daß einige der jungen
Gefangenen
sich gegen verschobene Lebensmittel homosexuell mißbrauchen lassen. Bei
der
Rückkehr von der Arbeit werden alle Gefangenen durchsucht. Sie müssen
sich
vollständig auskleiden, den Mund öffnen und den Tausa-Tanz vorführen,
bei dem
After und Geschlechtsteile entblößt werden. Dr. Alexander und andere
sind
mehrfach verwarnt und mit Schlägen bedroht worden, weil sie dies
verweigerten.
Es gibt zahlreiche Fälle von Mißhandlung, doch wird immer darauf
geachtet daß
keine Spuren zurückbleiben.“ In den „informationen aus der
Studentenschaft“ des
VDS vom 16. Juni 64 wird über Robben Island berichtet: „Nach einem
Bericht der
Londoner Sonntagszeitung „The Observer“ vom 31.5.64 sind von ehemaligen
Häftlingen der Strafinsel Robben Island schwere Vorwürfe gegen die
Häftlingsaufseher erhoben worden. Nach ihren Aussagen sollen die
Aufseher Mißhandlungen
selbst begangen oder kriminelle Häftlinge dazu ermutigt haben. Auf der
Insel
befinden sich gegenwärtig 1395 Häftlinge, davon 907 politische.
Ein
Augenzeuge berichtete über die Lage einer Gruppe von politischen
Gefangenen auf
der Sträflingsinsel: „Ich kann nur sagen: Sie leiden außerordentlich.
Robben
Island läßt sich nur mit Belsen
vergleichen, es ist kein Gefängnis. Wir haben immer von diesen Dingen
gehört,
jetzt lernen wir sie selbst kennen. Die Haftlinge arbeiten im
Steinbruch,
dürfen nicht miteinander sprechen, werden schwer bewacht. Ihr Essen ist
schlecht und keineswegs ausreichend.“
Berufungsverfahren gegen
das Urteil vom April 1964
Die
Verteidigung versuchte sofort nach der
Urteilsverkündung, die rechtlichen Grundlagen für ein
Berufungsverfahren
aufgrund der vorgekommenen Regelwidrigkeiten (vgl. S. 3) zu sichern. Es
gelang
ihr, ihre Stellungnahme dazu in das Gerichtsprotokoll aufnehmen zu
lassen. In
der Berufungsverhandlung, die für März 1965 erwartet wird, geht es also
vor
allem darum, ob die Chancen der Angeklagten durch die ungesetzliche
Einsichtnahme der Gefängnisbehörden in die Anweisungen an die
Verteidigung
beeinträchtigt worden sind, und ob schriftliche Aussagen, die unter den
Bedingungen langer Einzelhaft nach dem 90-Tage-Gesetz beweiskräftig
sind. Von
Sachverständigen werden die Haftbedingungen mit der Wirkung von Foltern
verglichen (vgl. auch FAZ vom 22. Aug. 64)
Bei
der Zusammenstellung des Materials konnte nur auf südafrikanische
Presseberichte zurückgegriffen werden, da die westliche Presse nur
sporadisch
über den Prozeß berichtete.
Verantwortlich:
Bundesvorstand des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes, 6
Frankfurt,
Kurfürstenstr. 8
Nach
der Verurteilung Dr. Alexanders
Am
15. April wurden in dem Prozeß gegen Dr. Alexander und seine
Mitangeklagten 5
mal 10 Jahre, 2 mal 7 Jahre und 4 mal 5 Jahre Freiheitsentzug verhängt.
Diese
Urteile kennzeichnen die Rechtsprechung in der südafrikanischen
Republik.
Der
Prozeß in Kapstadt
Der
Fall begann, als Neville Alexander am 12. Juli 1963 in seinem Haus
aufgrund des
90-Tage-Haft-Gesetzes verhaftet wurde. Diesem Gesetz zufolge wurde er
76 Tage
lang ‘verhört’, ohne einen Verteidiger oder Anwalt zuhilfe zu haben. Am
27.
September wurde er 20 Minuten lang gehört und dann dem Obersten
Gerichtshof für
den Hauptprozeß übergeben. Freilassung gegen Kaution wurde ihm nicht
gewährt
und der Prozeßbeginn für den 4. November festgesetzt. Während dieser
Zeit
wurden die anderen Mitangeklagten ebenfalls verhaftet.
Die
Strafverfolgung wurde geleitet von Deputy-Attorney-General J.E.
Nöthling und D.
B. Brunette. Gerald Gordon Q.C., R.M. Marais und Dr. H. Strauss
verteidigten
nahezu alle Angeklagten. Sie sind alle farbig. Alle bekannten sich
nicht
schuldig. Vorgeworfen wurde ihnen als Hauptanklagepunkt: Verschwörung
mit dem
Ziel, die Regierung zu stürzen, mit Mitteln gewaltsamen Umsturzes,
Guerilla-Kriegstätigkeit und Sabotage. Außerdem wurden sie noch drei
anderer
Verbrechen beschuldigt, von denen zwei unter das ‘Gesetz zur
Unterdrückung des Kommunismus’
von 1950 fallen.
Illegalität
im Prozeß Alexander
Der
Prozeß, der am 4.11.63 begann, wurde am 13.12. vertagt. Nach 7 Wochen
wurde er
am 3. Februar wieder aufgenommen. Am ersten Gerichtstag beschuldigte
der
Verteidiger G. Gordon den Richter der Illegalität. Während der
7wöchigen Pause
wurden Dr. Alexander und die anderen Hauptangeklagten in das
Sträflingslager
auf Robben-Island gebracht (ohne verurteilt zu sein), wodurch es für
ihre
Anwälte schwierig wurde, sich mit ihnen zu beraten. Sie forderten daher
die
Angeklagten auf, zu bestimmten Fragen schriftlich Stellung zu nehmen.
Die
Antworten hielten die Gefängnisbehörden jedoch 2 Tage auf und schickten
sie
dann an die Angeklagten zurück. Zu ihrem Erstaunen fanden sie eine neue
Seite
im Manuskript, einige Zusätze in der Handschrift des Det.-Sgt. J.P.F.
van Wyk
von der Kapstädter Sicherheitspolizei, einer der Zeugen der
Staatsanwaltschaft
und Untersuchungsbeamter. Da laut Paragraph 82 des Gefängnisgesetzes
alle an
den beauftragten Verteidiger des Häftlings gerichteten Briefe von
Untersuchungsgefangenen nicht durch die Gefängnisbehörden gelesen und
zensiert
werden dürfen, bezeichnete Mr. Gordon dies als eine ‘ernsthafte
Verletzung des
Rechts und geeignet, die Basis eines fairen Prozesses zu stören.’ Dies
ist nur
ein Beispiel dafür, daß nicht einmal die primitivsten Rechte politisch
Verfolgten in Südafrika zugestanden werden.
Das
finanzielle Problem
Der
ganze Prozeß wurde von der Verteidigungs- und Hilfsorganisation in
Kapstadt und
vor allem von den DM 40000 finanziert, die die deutschen Studenten
sammelten.
Offiziellen Schätzungen in Südafrika zufolge, haben die Kosten DM 40000
überschritten. Dieses Geld hätte man in Südafrika unter keinen
Umständen
aufbringen können. Nachdem nun die Angeklagten für schuldig befunden
und hoch
bestraft worden sind, ohne daß freilich bewiesen werden konnte, daß die
Vorwürfe der Anklage stichhaltig sind, wird ein Berufungsverfahren
notwendig.
Nach südafrikanischer Gesetzgebung muß innerhalb von 10 Tagen, also bis
zum 25.
April Revision eingelegt werden. Die Kosten für das neue Verfahren
werden sich
wiederum auf mindestens DM 40000 belaufen; diese Summe muß bis zum
25.4.
gesichert sein, um die Verteidigung für Dr. Alexander auch weiterhin
sichern zu
können. Es ist zu begrüßen, daß der VDS eine neue Sammlung einleiten
will.